Da es dem Rekurrent möglich und zumutbar war, täglich mit dem Fahrzeug nach R._____ zurückzukehren, wären die Fahrtkosten für den Arbeitsweg R._____ - T._____ zu gewähren. Da der Rekurrent sich jedoch unbestrittenermassen während der Woche in U._____ aufhielt und nicht täglich zwischen R._____ und T._____ (Arbeitsort) pendelte, sind für die - 25 -