Wenn die Entfernung zwischen den beiden Orten unter ein bestimmtes Mass fällt, kann nicht mehr gesagt werden, dass der Steuerpflichtige durch die Erwerbstätigkeit gezwungen wird, am Arbeitsort eine Wohnung zu mieten (vgl. ASA 57 S. 519; RGE vom 30. Januar 2003 [RV.2002.50197]). - 22 -