11. 11.1. Mit Einsprache und Rekurs machte der Rekurrent geltend, im Kanton S._____ würden für Handelsreisende verschiedene Abzüge bei den Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit gewährt werden (25 % für die ersten CHF 100'000.00 und 5 % für die restlichen Einkünfte). Daraus resultiere ein Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 237'317.00.