Dies steht im Widerspruch zum Vorbringen des Rekurrenten, dass er sich 2022 selten in Q._____ aufgehalten haben will und dass er im Jahr 2024 seinen Wohnsitz nach Q._____ verlegt habe. Der Strom- und Wasserverbrauch im Jahr 2024 hätte – unabhängig vom Betrieb von Bewässerungs- und Befeuchtungsanlagen sowie Bodenheizung – höher sein müssen als im Zeitraum von Juli 2022 bis Dezember 2023, da die Liegenschaft zusätzlich durch den Rekurrenten bewohnt war. Der konstante Strom- und Wasserverbrauch der Liegenschaft in Q.