Unabhängig davon, dass der Strom- und Wasserverbrauch für einen Einpersonenhaushalt eher hoch ist, ist festzustellen, dass der Strom- und Wasserverbrauch seit Erwerb der Liegenschaft im Juli 2022 bis Ende 2024 konstant war. Das deutet auf eine gleichartige Nutzung der Liegenschaft von Juli 2022 bis Dezember 2024 hin. Dies steht im Widerspruch zum Vorbringen des Rekurrenten, dass er sich 2022 selten in Q._____ aufgehalten haben will und dass er im Jahr 2024 seinen Wohnsitz nach Q._____ verlegt habe.