10.2.4. Weiter hat der Rekurrent vorgebracht, dass er in verschiedenen Vereinen in der Region R._____ tätig ist. Vereinsmitgliedschaften sowie eine regelmässige Teilnahme am Vereinsleben hat der Rekurrent nicht nachgewiesen. Zudem machte der Rekurrent geltend, dass sein Haus- und Zahnarzt im Kanton S._____ seien. Dieses Vorbringen wurden nicht – beispielsweise mit Rechnungen für Behandlungen – belegt.