Aufgrund der Tatsache, dass der Rekurrent die Mehrheit der Transaktionen im Gebiet V._____, Y._____ und T._____ getätigt habe und der erheblichen finanziellen Mitteln, welche der Rekurrent in die Liegenschaft in Q._____ investiert habe, befinde sich der steuerliche Hauptwohnsitz des Rekurrenten in Q._____. Der Verzicht auf Mietzinsen, die Versteuerung des Eigenmietwertes zu 50 % sowie die Bezahlung der anteiligen Hypothekarzinsen und Liegenschaftsunterhaltskosten sprächen nicht für ein reines Investment.