8.3.2. Das Gemeindesteueramt Q._____ führt in seiner Vernehmlassung aus, im Einspracheverfahren seien sämtliche Belastungsanzeigen über die bezahlten Mieten für das WG-Zimmer in W._____ einverlangt worden. Der Rekurrent habe nur eine Belastungsanzeige eingereicht. Der Nachweis, dass das WG-Zimmer in W._____ langfristig gemietet worden sei, habe der Rekurrent nicht erbracht.