schweiz aufgehalten habe. Als Handelsreisender sei er in der ganzen Schweiz unterwegs und habe an Werktagen logischerweise Auslagen im Raum Aargau/Zentralschweiz gehabt, da er versuche, bewusst regionale Kunden zu berücksichtigen. Dies sei rein geschäftlich, weshalb daraus keine persönliche Zugehörigkeit zu Q._____ konstruiert werden könne.