Sein Lebensmittelpunkt befinde sich daher weiterhin in R._____. Er beabsichtige nicht, seinen Lebensmittelpunkt nach Q._____ zu verlagern. 8.1.2. Am tt.mm. 2023 sprach der Rekurrent beim Gemeindesteueramt Q._____ vor (vgl. Protokoll vom tt.mm. 2023). Der Rekurrent führte aus, dass er seit dem 1. Januar 2023 bei der D._____ in der Generalagentur W._____ im [...] angestellt sei. Unter der Woche lebe er aufgrund seiner Arbeit an - 12 -