8. 8.1. 8.1.1. Mit Fragenbogen vom tt.mm. 2023 führte der Rekurrent aus, dass R._____ sein Hauptsteuerdomizil sei und er an seinem Arbeitsort in W._____ Wochenaufenthalter sei. R._____ erachte er als Lebensmittelpunkt, da seine Familie sich dort befinde. Seine Freizeit und die Wochenenden verbringe er "täglich" und "wöchentlich" in R._____. In Q._____ hingegen halte er sich durchschnittlich nur einen halben bis einen Tag in der Woche bzw. 25 bis 52 Tage im Jahr auf. In R._____ wohne er mit seinen Geschwistern und seinen Eltern in einem Haushalt. Dort stünden ihm mehrere Zimmer mit eigenen Möbeln zur Verfügung.