Eine regelmässige Rückkehr ist gegeben, wenn die wöchentlichen freien Tage grösstenteils, wenn auch nicht ausnahmslos, am Freizeitort verbracht werden. Ein Hauptsteuerdomizil am Familien- bzw. Freizeitort ist bei nicht allwöchentlicher Rückkehr nur begründet, wenn sie ihren Grund in den Arbeitsbedingungen hat und nicht auf freiem Willen beruht. Je grösser die Distanz zwischen dem Arbeits- und dem Freizeitort sind, desto geringer sind die Anforderungen an die Regelmässigkeit. Weitere Kriterien zur Feststellung des steuerrechtlichen Wohnsitzes von Wochenaufenthaltern bilden die Wohnverhältnisse an beiden Orten, die dort gepflegten Beziehun- -9-