3. Vorliegend sind der steuerrechtliche Wohnsitz des Rekurrenten im Jahr 2022, das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit sowie die Kosten für auswärtigen Wochenaufenthalt (Fahrtkosten zwischen R._____ und Wochenaufenthaltsort, Verpflegungskosten für auswärtigen Wochenaufenthalt und die Wohnkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt) strittig. Nachfolgend wird zuerst der steuerliche Wohnsitz des Rekurrenten geprüft (Erw. 4 - 10). Anschliessend wird auf die geltend gemachten Abzüge beim Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, auf die geltend gemachten Kosten für auswärtigen Wochenaufenthalt sowie auf die Berufsauslagen (Autokosten) eingegangen (Erw.