der Konsequenz dann auch durch den Kanton S._____ zu veranlagen und besteuern." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ hat keine Replik eingereicht. 8. Mit Schreiben vom 21. März 2025 ersuchte das Spezialverwaltungsgericht A._____ um weitere Unterlagen. Aufforderungsgemäss reichte A._____ am 14. April 2025 und mit E-Mails vom 22. April 2025 und 5. Mai 2025 die verlangten Unterlagen ein.