"Die primäre Steuerpflicht sei im Kanton S._____ mit Wochenaufenthalterstatus im Kanton Aargau für 2022 beizubehalten. In Q._____ wird aufgrund der Liegenschaft lediglich ein Nebensteuerdomizil und somit eine sekundäre Steuerpflicht begründet. Folgedessen seien die Steuerfaktoren gemäss eingereichter Steuererklärung von S._____ zu übernehmen, respektive die Positionen [...] werden bestritten. Demgegenüber werden die Positionen [...] akzeptiert. Beim Vermögen ist man nicht beschwert und geht in der Einsprache nicht darauf ein. Die direkte Bundessteuer ist in -3-