1. Mit Verfügung vom 22. Januar 2024 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2022 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 220'700.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Die Steuerkommission Q._____ ging dabei in Abweichung von der Selbstdeklaration von einem Hauptsteuerdomizil in Q._____ aus.