7.5. Mangels aktenkundiger Unterlagen zur ersetzten Gebäudeautomation kann nicht beurteilt werden, ob es sich tatsächlich um einen Ersatz handelt bzw. ob es sich gegebenenfalls bei der neuen Gebäudeautomation um einen funktional adäquaten, dem aktuellen Stand der Technik angepassten Ersatz handelt. Da beim Ersetzen einer bestehenden Anlage erfahrungsgemäss meistens gewisse Verbesserungen gegenüber der ersetzten Anlage resultieren, die über den zwischenzeitlich erfolgten technischen Fort- - 10 -