2. 2.1. Die Vertreterin der Rekurrenten beantragt sinngemäss, es seien die Kosten von CHF 1'037.00 (ohne MWSt) für "Einsatz für Spot LED E._____ 6.2W 2700K" (vgl. Rechnung vom 22. Dezember 2020 der C._____ GmbH) als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. 2.2. Die Steuerkommission P._____ hat dafür keinen Abzug gewährt, weil die Kosten für Leuchtmittel als nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten gelten (vgl. Einspracheentscheid, S. 2).