6. Die Steuerkommission P._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 7. Die Vertreterin von A._____ und B._____ hat keine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV).