5. Den Einspracheentscheid vom 18. April 2024 (Zustellung am 29. April 2024) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 24. Mai 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie beantragen das Folgende: "Es wird der Antrag gestellt, die geltend gemachten Abzüge anzuerkennen. Es handelt sich um abzugsfähige Aufwendungen, die weder eine[n] höheren Komfort noch eine grössere Leistungsfähigkeit zur Folge haben." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.