1. Mit Verfügung vom 25. April 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission P._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 114'900.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der deklarierten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 17'423.00 lediglich CHF 13'384.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 25. April 2023 erhob die Vertreterin von A._____ und B._____ mit Schreiben vom 24. Mai 2023 Einsprache. Die Steuerkommission P._____ ging von den folgenden Begehren aus: