6.2. Die Steuerkommission R._____ hat unter Hinweis auf das Urteil des Spezialverwaltungsgerichts vom 23. März 2023 in Sachen der Rekurrentin betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 nur die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel zum Abzug zugelassen. - 13 -