beschrieben wird und dafür eine Kettensäge benötigt wird. Ebenfalls nicht von Belang ist der Umstand, dass die Pflege der Gehölze durch einen Gärtner zu einem viel höheren steuerlichen Abzug führen würde (vgl. die aktenkundige Rechnung aus dem Jahre 2012), da dies keinen Einfluss auf die steuerliche Beurteilung der Ersatzbeschaffung einer Kettensäge hat, und nur effektiv angefallene Kosten abgezogen werden können."