4.7. Eine Kettensäge dient grundsätzlich dazu, Holz zu bearbeiten. Dabei gibt es verschiedene Einsatzarten. So können damit Bäume und Sträucher zurückgeschnitten bzw. gefällt werden, was als (abzugsfähigen) Liegenschaftsunterhalt zu qualifizieren ist. Desweitern kommt eine Kettensäge auch bei der Erstellung neuer (kleinerer oder grösserer) Bauten aus Holz zum Einsatz, was steuerlich gesehen eine (nicht abzugsfähige) Investition darstellt. Es können mit einer Kettensäge aber auch Hölzer zugeschnitten werden, um sie nachher zu spalten und als Brennholz zu verwenden. Die dadurch entstehenden Kosten sind steuerlich als (nicht abzugsfähige) Lebenshaltungskosten zu qualifizieren.