Gemäss dem MB LUK sind die Kosten für den gleichwertigen Ersatz dieser Gartengeräte vollumfänglich als Unterhalt abziehbar. Dies hat die Steuerkommission R._____ bei der Beurteilung der fraglichen Kosten nicht berücksichtigt. - 10 - 5.3.2. Es kommt hinzu, dass eine Steuerkommission nicht nur die Merkblätter des Kantonalen Steueramtes zu berücksichtigen hat, sondern auch die dazu ergangene Rechtsprechung des Verwaltungs- und des Spezialverwaltungsgerichts. Letzteres hat im Urteil vom 21. September 2023 (3-RV.2022.130) das Folgende ausgeführt: