Die Kosten für den Ersatz Pflanzenroller, Ersatz Rasensprenger, die Wespenfalle inkl. Spray und Ersatz der Kabelrolle für Elektrogeräte, den Rasenregner, die Gartengeräte und die Ersatzstromanschlüsse sowie den Laubsauger sind somit nicht abziehbar." 5.3. 5.3.1. Die Steuerkommission R._____ hat offenbar übersehen, dass es nebst der von ihr zitierten Passage des MB LUK auch noch die folgende gibt (S. 34): "Gleichwertiger Ersatz von Rasenmähern, Heckenscheren und Gartenhäcksler, Vertikutierern, Motorsensen, Fadenschneidern und Düngerwägelchen"