4.5.2. Die Rekurrentin hat die bisherigen vertikalen und horizontalen Markisen bei der Terrasse durch ein vergleichbares Beschattungssystem ersetzt. Weil sie die ersetzten Markisen an eine seitliche Hausmauer montiert hat, verfügt ihre Liegenschaft nun über zwei sonnengeschützte Aussenbereiche, was eine funktionale Verbesserung und damit eine Wertvermehrung der Liegenschaft zur Folge hat.