4.4. Die Rekurrentin führt in der Einsprache vom 11. Januar 2021 das Folgende aus: "Punkt 6 – 9 Ersatz Markise und Umhängen der bestehenden Markisen an seitliche Hauswand Die durch das Glasdach ersetzte bestehende elektrische, horizontalen und vertikalen Markisen wurden an die seitliche Hausmauer ummontiert. Dazu mussten die Stromanschlüsse verschoben werden. Ebenfalls waren neue Befestigungskonsolen notwendig, da die Markisen bisher unter einem Dachvorsprung montiert waren und neu direkt an die Hausmauer montiert werden mussten. […..]"