3.4.4. Der Solar LED-Strahler mit Bewegungsmelder ist "auf Putz" an der Hausmauer und das Solarpanel an der Metallschutzleiste der Balkonmarkise verschraubt (vgl. die aktenkundigen Fotos; Rekurs, S. 1). Sie können daher jederzeit wieder entfernt und an einem neuen Ort installiert werden, ohne dass der Wert der Liegenschaft beeinträchtigt wird. Mangels qualifizierter Verbindung zum Gebäude im Sinne der dargelegten Rechtsprechung haben sie somit aus steuerrechtlicher Sicht "Mobiliarcharakter", was einen Abzug der Kosten bei Ersatz ausschliesst.