1. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2020 wurde A._____ von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 98'800.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 44'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 49'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 52'605.00 lediglich CHF 3'304.00 und anstelle der geltend gemachten Berufsauslagen von CHF 12'587.00 lediglich CHF 9'447.00 zum Abzug zugelassen.