5.2. Aktenkundig ist auch eine am 28. Oktober 2022 ausgedruckte Steuererklärung 2020 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 54'966.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00. Da diese jedoch nicht eine handschriftliche Originalunterschrift trägt, handelt es sich dabei nicht um eine formgültige Einsprache im Sinne von § 192 Abs. 1 lit. a StG.