3.2. Die definitive Steuerveranlagung 2020 trägt das Versanddatum 19. Juli 2022 und wurde der Rekurrentin am 20. Juli 2022 zugestellt (vgl. Empfangsbestätigung BMZ, Sendungsnummer: aaa). Die 30-tägige Einsprachefrist hat damit am 21. Juli 2022 zu laufen begonnen und am 19. August 2022 geendet. 4. 4.1. § 192 Abs. 1 lit. a StG hält fest, dass eine Einsprache schriftlich zu erfolgen hat. Zur Schriftlichkeit gehört die eigenhändige Unterzeichnung der Einsprache durch die Einsprache führende Person. Die Unterzeichnung ist Gültigkeitsvoraussetzung (SGE vom 31. August 2023 [3-RV.2022.147]; VGE vom 18. Oktober 2000 [BE.2000.00023] = AGVE 2000 S. 347). -5-