3. Mit Schreiben vom 13. Juli 2023 teilte das Steueramt Q._____ A._____ mit, dass die Einsprache verspätet sei und forderte sie auf, einen allfälligen Hinderungsgrund innert 20 Tagen schriftlich nachzuweisen, ansonsten auf die Einsprache nicht mehr eingetreten werden könne. Mit Schreiben vom 21. September 2023 wurde A._____ eine letzte Frist von 30 Tagen zum schriftlichen Nachweis von Hinderungsgründen eingeräumt. Ausserdem wurde sie aufgefordert, eine Kopie der Steuererklärung 2020 mit einer handschriftlichen Unterschrift einzureichen, da eine Einreichung per E-Mail nicht genüge. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 nahm A._____ dazu Stellung.