Spezialverwaltungsgericht Steuern 3-RV.2024.43 P 212 Urteil vom 19. Dezember 2024 Besetzung Präsident Fischer Richter Senn Richter Wick Gerichtsschreiber Lenarcic Rekurrentin A._____ Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ vom 28. März 2024 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2020 -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 19. Juli 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 nach Ermessen zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 63'900.00 veranlagt.