5. Die Steuerkommission Q._____ beantragt die Abweisung des Rekurses. Das Kantonale Steueramt beantragt die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz. 6. A._____ und B._____ haben keine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV).