4. Den Einspracheentscheid vom 17. April 2024 (Zustellung am 22. April 2024) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 17. Mai 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen den folgenden Antrag: "Die im ordentlichen Veranlagungsverfahren 2020 nachträglich beantragten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 51'478.95 gemäss beiliegender Aufstellung sind vollumfänglich als Abzug zuzulassen. Das steuerbare Einkommen soll somit neu CHF 43'826 betragen."