Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 5. Auflage, Muri-Bern 2023, § 42 StG N 56; Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, 4. Auflage, Basel 2022, Art. 35 DBG N 26a). 3.2. Mit Bankbelegen vom Konto der Rekurrentin (E. 2.3.1.) sowie von jenem ihres Sohns ist eine Unterstützungsleistung der Rekurrentin an ihre Mutter von mindestens CHF 2'400.00 nachgewiesen. 3.3. Die Mutter der Rekurrentin war aufgrund ihres Alters (geboren am tt.mm. 1949) im Jahr 2022 erwerbsunfähig.