3. 3.1. 3.1.1. Vom Reineinkommen werden für die Steuerberechnung CHF 2'400.00 abgezogen als Unterstützungsabzug für jede erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige, unterstützungsbedürftige Person, an deren Unterhalt die Steuerpflichtigen mindestens in der Höhe des Abzuges beitragen (§ 42 Abs. 1 lit. b Satz 1 StG). Beim Unterstützungsabzug handelt es sich -5- um einen Sozialabzug, welcher nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht festgelegt wird (§ 42 Abs. 2 StG).