4. Den Einspracheentscheid vom 28. März 2024 (Zustellung am 27. April 2024) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 14. Mai 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt die folgenden Anträge: "1. Es sei der Einsprache-Entscheid vom 28.03.2024 aufzuheben. 2. Es sei der Unterstützungsabzug für die Mutter der Rekurrentin anzuerkennen / zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer) zu Lasten der Rekursgegnerin." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.