Wenn nun im System das Arbeitspensum von 40 % eingegeben wird, wird automatisch nur 40 % des bereits auf 10 Monate gekürzten Abzuges berechnet. Dies entspricht jedoch nicht den tatsächlichen Verhältnissen, da Entschädigungen für 3 Tage zu leisten sind. (…) - 10 - Frage: Ist nun beim Arbeitspensum 60 % mit einer entsprechenden Begründung einzugeben, damit der Abzug entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen für die Betreuung von 3 Tagen berücksichtigt werden kann? (…)" 4.12.4. Der Vorsteher-Stellvertreter des Regio Steueramtes S._____ antwortete auf diese Anfrage am 26. April 2021 per E-Mail wie folgt: