Sachverhalt: Nach einem kurzen Unterbruch nach der Mutterschaft arbeitet die Ehefrau ab 01. März 2020 mit einem Arbeitspensum von 40 %. Dieses Arbeitspensum ist auf die folgenden Tage aufgeteilt: Dienstag-Vormit- tag, Mittwoch ganzer Tag sowie Donnerstag-Vormittag. Die Kinderbetreuung ist somit für 3 Tage zu regeln, wobei bei der KITA immer volle Tagesansätze verrechnet werden (also total 60 % eines Wochenpensums).