4.11. 4.11.1. Der Vertreter bringt weiter vor, dass Beispiel 1b des genannten Merkblatts exemplarisch zeige, dass nicht einfach auf das Arbeitspensum, sondern auf die Zeit der Erwerbstätigkeit, bei welcher beide Ehegatten arbeiteten, abgestellt werde. 4.11.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erneut darauf hinzuweisen, dass die gleichzeitige Erwerbstätigkeit beider Rekurrenten lediglich 40 % beträgt (Dienstagvormittag, Mittwoch und Donnerstagvormittag). Im Übrigen wird in Beispiel 1b Folgendes ausgeführt: