4.10. 4.10.1. Im Einspracheentscheid wird auf ein Beispiel im Merkblatt "Kinderbetreuungskosten" des Kantonalen Steueramtes vom 30. September 2001 (Stand 1. Januar 2015, Ziff. 4.5, Beispiel 1a) verwiesen. Der Vertreter führt richtig aus, dass dieses sinngemäss dem Beispiel 2 entspreche, wobei Letzteres detaillierter sei. In Beispiel 2 wird zusammengefasst Folgendes ausgeführt: Hans und Eva Müller wohnen mit ihren zwei Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren in Lenzburg. Hans Müller versieht ein Voll- und Eva Müller ein 40 %-Pensum in Aarau. An den beiden Arbeitstagen von Eva Müller sind die Kinder in einer Kinderkrippe untergebracht.