1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Der Rekurrent arbeitete im Jahr 2021 mit einem 100 %-Pensum bei der D._____ AG in Q._____. Die Rekurrentin war im Jahr 2021 in einem 40 %- Pensum als [...] für die E._____ AG in R._____ tätig. Sie arbeitete am Dienstag und Donnerstag am Vormittag und am Mittwoch den ganzen Tag, zu einem grossen Teil im Home-Office.