3. Mit Entscheid vom 28. November 2023 wies die Steuerkommission S._____ die Einsprache hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten ab und erhöhte im Übrigen das steuerbare Einkommen aufgrund einer detaillierten Betrachtung der Spesenvergütungen um CHF 690.00 auf CHF 208'800.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 28. November 2023 (Zustellung am 19. Dezember 2023) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 3. Januar 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen das folgende Begehren: