1. Mit Verfügung vom 23. Januar 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission S._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 208'100.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 157'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden von den beantragten Kinderbetreuungskosten von CHF 6'000.00 nur CHF 4'000.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 23. Januar 2023 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 5. Februar 2023 Einsprache und stellten folgenden Antrag: "Die Fremdbetreuungskosten sind gemäss eingereichter Steuererklärung von Fr. 6'000.00 zu gewähren. Das steuerbare Einkommen beträgt demgemäss Fr. 206'100.00."