anzuordnen, dass die Wohnliegenschaft S._____ und sämtliche Bankkonti per sofort aus Arrest und Pfändung zu entlassen seien. 3. Antrag auf Anordnungen vorsorglichen Charakters: Eventualiter: Die G._____ mit Sitz in R._____ sei anzuweisen, ab den verarrestierten Konti für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten ab September 2024 bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens einen Betrag von CHF 6'000. – pro Monat freizugeben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates Aargau.