7. Im Ergebnis erweist sich der Rekurs als teilweise begründet. Der Rekurs ist daher teilweise gutzuheissen. Das steuerbare Einkommen reduziert sich von CHF 98'166.00 um CHF 3'000.00 (CHF 11'557 [Privatanteil Auto im Veranlagungs- und Einspracheverfahren] - CHF 8'557 [Privatanteil Auto im Rekursverfahren]) auf CHF 95'166.00, gerundet CHF 95'100.00. 8. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten gemessen an ihren Anträgen zu 35 %. Sie haben daher 65 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG).