Insgesamt ergeben sich daraus 2'024 zurückgelegte Kilometer. Aufgrund der verhängten Corona- Massnahmen wie die Impf-, Test- und Maskenpflicht seien die Lektionen am Standort V._____ per Ende Oktober 2020 ebenfalls eingestellt worden. Den Arbeitsweg für ihre unselbständige Erwerbstätigkeit bei der D._____ AG habe die Rekurrentin ebenfalls mit dem Geschäftsfahrzeug absolviert. Insgesamt seien dafür 7'213 Kilometer zurückgelegt worden. Abschliessend hielten die Rekurrenten fest, dass aufgrund der Corona- Massnahmen die Teilnehmerzahlen bei den Lektionen massiv eingebrochen seien. Dies habe ebenfalls zu einem Einbruch des Umsatzes geführt.