3.5. Mit Rekurs machten die Rekurrenten geltend, beim Geschäftsfahrzeug handle es sich um einen F, welcher spezifisch für den Transport von C geeignet sei. Die Rekurrentin transportiere die C jeweils mit diesem Fahrzeug an die Veranstaltungen der H Lektionen. Bis Ende April 2020 habe die Rekurrentin ihre selbständige Erwerbstätigkeit als Haupterwerbstätigkeit geführt. Nach dem Corona-Lockdown im März 2020 habe sie – um den Verlust auszugleichen – ihren Nebenjob bei der E._____ GmbH ab dem 1. Mai 2020 auf ein Pensum von 50 % erweitert. Sie sei bemüht gewesen, das Angebot am Standort R._____ von 2 Lektionen pro Woche aufrecht zu erhalten.